Arbeiten
in Deutschland
Europäische Union
es besteht ein prinzipielles Recht
für EU-Bürger auf Arbeitnehmerfreizügigkeit. Allerdings gibt es während
einer Übergangsfrist Beschränkungen.
- Keine Beschränkung gilt für EU-Bürger aus
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden,
Spanien, dem Vereinigten Königreich und Zypern. Sie benötigen daher zur
Arbeitsaufnahme in Deutschland keine Arbeitserlaubnis.
- Staatsangehörige der EU-Länder Bulgarien,
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien,
Tschechien und Ungarn benötigen jedoch eine Arbeitsgenehmigung von der
zuständigen Agentur für Arbeit.
Anderes Ausland
Nicht-EU-Bürger benötigen für die
Erwerbsaufnahme in Deutschland einen gültigen Aufenthaltstitel, welcher
die Erwerbstätigkeit erlaubt.
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für Staatsangehörige von
Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und
den USA gibt es die Möglichkeit, den erforderlichen Aufenthaltstitel
erst nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde zu
beantragen. Die beabsichtigte Erwerbstätigkeit darf allerdings erst nach
Erteilung des Aufenthaltstitels angetreten werden.
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Bürger aller übrigen Staaten
brauchen schon vor der Einreise nach Deutschland ein entsprechendes
Visum
Weitere Informationen erteilt die
Bundesagentur für Arbeit.
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